WOW: Account-Sharing
Bei WOW ist das Account-Sharing noch möglich. Hier erfährst du, wieviele gleichzeitige Streams beim Teilen von WOW TV möglich sind.
Die zunehmende Beliebtheit von Streamingdiensten wie Sky Go und WOW hat das Phänomen des Account-Sharings hervorgebracht. Dabei teilen sich mehrere Personen die Zugangsdaten eines Accounts, um die Kosten für das Abonnement zu sparen. Doch ist dies überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen können daraus entstehen?
Account-Sharing bei Sky Go und WOW ist offiziell nicht gestattet, es sei denn, die Personen leben im selben Haushalt. Sky Go ermöglicht bis zu drei gleichzeitige Streams auf verschiedenen Geräten, während WOW zwei gleichzeitige Streams zulässt. Obwohl technisch gesehen Account-Sharing möglich ist, bewegt man sich damit in einer rechtlichen Grauzone.
Ein Grund dafür liegt darin, dass Streamingdienste in ihren Nutzungsbedingungen festlegen können, wer berechtigt ist, den Dienst zu nutzen und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Wenn Nutzer gegen diese Bedingungen verstoßen – beispielsweise durch das Teilen ihres Accounts mit Freunden oder Bekannten außerhalb des eigenen Haushalts – kann der Anbieter den Vertrag kündigen oder sogar Schadensersatzforderungen stellen.
In jüngster Zeit hat Netflix Maßnahmen ergriffen, um Account-Sharing unattraktiver zu gestalten. Dazu gehört beispielsweise eine Aufforderung an Nutzer zur Überprüfung ihrer Kontoinformationen durch E-Mail- oder SMS-Bestätigung sowie eine Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig nutzbaren Geräte pro Account. Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass auch andere Streamingdienste ähnliche Schritte unternehmen, um die Einhaltung ihrer Nutzungsbedingungen durchzusetzen.
Allerdings besteht die Gefahr, dass solche Maßnahmen Kunden vergraulen und zu einem Rückgang der Abonnements führen könnten. Schließlich sind viele Nutzer bereit, für einen Streamingdienst zu zahlen, weil sie dadurch Zugang zu einer Vielzahl von Filmen und Serien erhalten – und das oft zu einem günstigeren Preis als bei herkömmlichen Pay-TV-Anbietern. Wenn jedoch die Nutzung eingeschränkt wird oder zusätzliche Kosten entstehen, könnte dies dazu führen, dass sich einige Kunden abwenden und nach Alternativen suchen.
Eine mögliche Lösung für dieses Problem könnten flexible Abonnementmodelle sein. So könnten Anbieter beispielsweise verschiedene Tarife anbieten, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind – etwa einen Familientarif mit mehreren gleichzeitigen Streams oder einen günstigeren Solotarif für Einzelpersonen. Auf diese Weise hätten Kunden die Möglichkeit, ein Angebot zu wählen, das ihren individuellen Anforderungen entspricht.
Ein weiterer Ansatzpunkt wäre eine stärkere Personalisierung der angebotenen Inhalte. Indem Streamingdienste ihre Nutzer besser kennenlernen und gezielt auf deren Interessen abgestimmte Empfehlungen aussprechen, können sie den Mehrwert ihres Angebots steigern und so auch ohne Account-Sharing attraktiv bleiben.
Letztendlich bleibt es abzuwarten, wie sich der Markt entwickelt und welche Strategien die verschiedenen Anbieter verfolgen werden. Eines ist jedoch sicher: Die Debatte um Account-Sharing bei Sky Go, WOW und anderen Streamingdiensten wird uns noch eine Weile begleiten.
WOW Account-Sharing: Das steht in den AGB
2.4 Geheimhaltung der Zugangsdaten Vor jeder Nutzung ist die Eingabe der Sky Kundennummer oder E-Mail- und der Sky PIN durch den Kunden erforderlich (Login-Daten). Die Sky-PIN ist unbedingt geheim zu halten. Eine Weitergabe der Sky PIN an Minderjährige und Dritte ist verboten. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Sky PIN in regelmäßigen Abständen unter dem Menüpunkt „Login” auf skyticket.de zu ändern. Der Kunde darf seine Login-Daten ausschließlich zu seinem Haushalt gehörenden volljährigen Personen zur Verfügung stellen